Ich kenne zwar keinen Fall aus dem Strafrecht dazu, aber ein Fall vom Zivilgericht.
Genaue Beschreibung spare ich mir, aber das Fazit war:
Nummern können verbreitet werden an den Personenkreis, welcher ohnehin Zugang dazu hat.
Beispiel: Steht die Nummer z.B. in einem Intranet (z.B. firmeneigenes Netzwerk) kann diese auch im Intranet jederzeit verbreitet werden und auch an Kollegen mit Zugriff auf das Intranet direkt geteilt werden.
Eine Weitergabe an das Internet (nun also das für jeden zugängliche normale Netz) ist aber untersagt, weil dies den Personenkreis erweitern würde.
Beispiel 2 mit Bezug hierauf:
Die Dame gibt ihre Nummer öffentlich im freien Internet an auf einer Website, welche die Nummer an jeden User anzeigt, also kann die Nummer auch im freien Internet weiter verbreitet werden. Denn jeder Nutzer dieses Forums kann auch einfach auf ladies.de ihre Nummer suchen bzw finden.
Beispiel 3: Kaufmich, markt und ähnliches:
Muss man sich registrieren, damit man die Nummer sehen kann, wäre eine Weitergabe hier kritisch, weil vermutlich nicht jeder Leser hier auch einen kaufmich Account hat. Auf der anderen Seite könnte sich jeder User einen Account erstellen.
Gibt es die Nummer aber erst im Privaten Chat, so wie z.B. oft bei erotik.markt, dann geht die Weitergabe hier im Forum nicht klar.
Aber wie gesagt: Nur ein mir bekannter Fall vor einem Zivilgericht. Das hat nichts mit Strafrecht zu tun und jeder Richter kann in Deutschland sein eigenes Ding interpretieren.
Zum Thema Chatveröffentlichung:
Link ist ein .pdf
Wissenschaftlicher Dienst - Bundestag - Die unbefugte Veröffentlichung privater Chat-Nachrichten Dritter -- Straf- und urheberrechtliche Relevanz - PDF
Mein Fazit daraus: Ich veröffentliche einfach keine Chats.
Jetzt ist das gezeichnete Bild der Dame auch noch relativ negativ, der Chat ist aus dem Zusammenhang gerissen (für mich liest es sich so, als ob es schon vorher eskaliert ist, aber wer den ersten Stein warf ist nicht nachvollziehbar) Dann noch die Passage mit dem "elendig draufgehen" vom Berichtenden... Das zeugt nicht gerade davon, als ob es hier einseitig eskaliert wäre. Je nachdem was vorher geschrieben wurde, würde ich der Dame sogar eine solide Chance zusprechen, dass der Screenshot entfernt werden müsste.
Naito Ich würde dir empfehlen, dass du einen Mod darum bittest, den Screenshot einfach direkt zu löschen. Kannst ja das erlebt einfach mit deinen eigene Worten beschreiben.
Ich denke mal, dass z.B. Kassiopeia dir behilflich sein würde.
Selbst wenn du im Recht liegst: Ist es dir den Stress wert? (also wenn die Dame erst macht)