Amazon-Geschenkgutscheine, Hobbyhuren und das Finanzamt ...

  • Da erst jüngst das Thema hier im Forum besprochen wurde, dass es einige bauernschlaue Hobbyhuren gibt, welche ihre Dienste mittels Amazon-Geschenkgutscheinen vergütet bekommen wollen, hier mal ein interessanter Artikel zu dem Thema.


    Die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung ist heutzutage so groß wie nie zuvor! Beachten Sie, dass Sie heutzutage im Internet stets Spuren hinterlassen. Und selbst wenn es Ihnen gelingen sollte, diese Daten tatsächlich zu löschen. Das sollte jedem bewusst sein, der ein Profil auf einschlägigen Seiten wie beispielsweise hurenkartei.com, ladies.de oder sexarbeiterinnen.de, markt.de oder kaufmich.com anlegt. Das Finanzamt ist zwar eine staatliche Behörde. Aber die dort arbeitenden Menschen sind aus Fleisch und Blut, und auch nicht so weltfremd und prüde, wie so manch einer anzunehmen scheint.


    Die Finanzverwaltung fertigt regelmäßig komplette Backups von einschlägigen Websites an. Wer dort einmal seine Dienste angeboten, aber nie eine Steuererklärung eingereicht hat, wird früher oder später Besuch vom Finanzamt bekommen. Und Zahlungsdienste wie Paypal, Paysafe oder Amazon-Geschenkgutscheine bzw. Benutzerkonten machen es der Steuerfahndung spielend leicht, Ihre erklärten Daten auf Plausibilität zu checken. Beim geringsten Zweifel drohen die Verwerfung der Buchführung und der Erlass von hohen Schätzungsbescheiden.


    Quelle: Spies-Rechtsanwaltskanzlei - Recht | Steuern | Mediation

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