Wegen zu langer Wartezeit bei Namensänderung - Italien muss an Transsexuelle Entschädigung zahlen

  • Das Urteil ist zwar noch seitens des italienischen Staates mittels Berufung anfechtbar, doch die Beschwerde einer Tanssexuellen aus Italien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist in gewisser Hinsicht wegweissend.


    Die Transsexuelle musste mehrere Jahre darauf waren, dass in Italien ihr Verfahren zur Namensänderung bearbeitet wurde.
    Der OP zur Angleichung wurde durch italienische Gerichte zugestimmt, nicht jedoch der beantragten Änderung des bisherigen männlichen Vornamens.
    Also wandte sich die Transsexuelle an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerdenummer 55216/08) und die Richter in Strassburg gaben der Frau recht.
    Zwar ist die zu zahlende Entschädigung mit 2500,-€ nicht sonderlich viel, doch die Entscheidung der Richter vom Gerichtshof für Menschenrechte ist wegwessend.



    https://deutsch.rt.com/newstic…e-wartet-jahre-auf-neuen/

  • Wenn man bedenkt..
    Das alles geschah 2001. Den neuen Namen hat sie 2,5 Jahre später bekommen. Sagen wir mal 2004. Sie hat also faktisch 14 Jahre auf das Urteil warten müssen.
    Wenn man die Beschwerdenummer xxx/08 als Jahreszahl annehmen möchte, waren das immer noch 10 Jahre, bis der EuGH endlich geurteilt hat.


    "Gottes mühlen mahlen langsam" .. die des EuGH brauchen aber noch länger ... und von Gründlichkeit keine Spur.
    Die 2.500 € sind ein Witz. Als der Fall begann, wurde in Italien noch in italienischer Lira (IL) bezahlt.
    Bitte noch Zinsen und Zinseszins für 17 Jahre drauf. Das "Vergehen" wurde schließlich 2001 begangen.
    Anzusetzen sind die Zinsen der damaligen Jahre.

    Nach deutschem Recht wären es 4-4,5% über dem Basis-Zinssatz. Der betrug bis 2008 rund 4%. Und selbst wenn er danach auf Null war, würden immer noch rund 4% fällig. Am Ende würden aus den 2.500 Euro rund 6.500 werden. Mit dem ganzen Zinseszins-Krams wird die Summe dann doch etwas akzeptabler.

    ..............


    Das Verfahren war natürlich nur eine Prinzipienfrage. Wie lange muss man betteln gehen, bis man die Menschenwürde bekommt, die einem zusteht ?


    Weil sich die Gesetzeslage aber 2011 geändert hat, hat das Urteil den gleichen Wert wie ein Freispruch nachdem man jahrelang unschuldig im Knast war. Wiederherstellung des guten Rufs und eine kleine Genugtuung und Bestätigung, dass man völlig ungerechtfertig geschasst wurde.
    Beruhigt die Seele und stellt den Glauben an die Gerichtsbarkeit wieder her. Ich gönne es der Betroffenen.


    Ohne die Gesetzesänderung könnte das Urteil in Italien noch etwas bewirken. So wahrt es jedoch nur den schönen Schein und kommt um unzählige Jahre zu spät um noch einen Sinn zu geben.
    Aber.. man kann es für Verfahren in anderen Ländern noch benutzen, wo es keine Änderungen gab

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