Das Urteil ist zwar noch seitens des italienischen Staates mittels Berufung anfechtbar, doch die Beschwerde einer Tanssexuellen aus Italien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist in gewisser Hinsicht wegweissend.
Die Transsexuelle musste mehrere Jahre darauf waren, dass in Italien ihr Verfahren zur Namensänderung bearbeitet wurde.
Der OP zur Angleichung wurde durch italienische Gerichte zugestimmt, nicht jedoch der beantragten Änderung des bisherigen männlichen Vornamens.
Also wandte sich die Transsexuelle an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerdenummer 55216/08) und die Richter in Strassburg gaben der Frau recht.
Zwar ist die zu zahlende Entschädigung mit 2500,-€ nicht sonderlich viel, doch die Entscheidung der Richter vom Gerichtshof für Menschenrechte ist wegwessend.