Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Deutschland erneut ausgebremst

    • Offizieller Beitrag

    Das für Deutschland geplante Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verzögert sich weiter.


    Dieses Mal meldete die FDP Klärungsbedarf zur für Novemberg geplanten Lesung des Sebstbestimmungsgesetzes an.


    Wann kommt das Selbstbestimmungsgesetz? An diesem Tag wird es im Bundestag diskutiert
    In der Ampel knirscht es schon wieder: Dieses Mal ist die FDP beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz auf die Bremse getreten. Das hat Folgen.
    www.t-online.de


    Schon im Vorfeld stellten einige Interessenverbände und Frauenrechtsorganisationen das Selbstbestimmungsgesetz in Frage, welches das aus 1980 stammende Transsexuellengesetz ablösen soll.

    Nach diesem neuen Gesetz sollte es Trans-, Intergeschlechtlichen und Nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Namen und ebenso Personenstand ohne gerichtliche Gutachten zu ändern.

    Hierzu wurden von verschiedenen Seiten vor eventuellen Mißbrauch hingewiesen.


    Ein Inkrafttreten des SBGG in Deutschland war eigentlich für Anfang November 2024 geplant.

  • Man geht also zum Standesamt, erklärt, dass man trans/inter/divers etc. ist und kann dann einen anderen Namen und Personenstand annehmen.


    Keine Belege irgendwelcher Art, dass man das wirklich ist. Die einfache Selbsterklärung genügt.


    Das zusammen mit dem aktuellen Hype ...

    Hmm.. könnte interessant werden, wenn dir der "Typ mit Perücke" an der Tür seinen neuen Ausweis vor die Nase hält und sagt:

    "Hier hast du es amtlich bestätigt. Ich bin eine Trans... und wenn du mir nicht glauben willst, kannst du ja meine Frau .. pardon, ist ja jetzt als Mann eingetragen .. fragen" :/

    • Offizieller Beitrag

    So ist es leider!


    Also dass es Handlungs-bzw. Reformbedarf beim Transsexuellengesetz gibt, steht ja außer Frage, doch dass was da mit dem Selbstbestimmungsgesetz verzapft wird, gleicht vom geistigen Niveau eher einem Schildbürgerstreich.


    Hierzu mal ein recht treffender Beitraf aus der Emma, wo sich ein nichtbinärer Mann als Gleichstellungsbeauftrage bewarb und nach der Ablenhnung klagte.

    Die Uni und ebenso das Gericht begründeten die Ablehnung damit, dass explizit eine Frau für die Stelle bewerben soll, da sich Frauen gegenüber Frauen leichter öffnen als gegenüber Männern.


    Das Szenario wurde auch sehr treffenden in der Emma-Ausgabe unter dem Aspekt der evtl. kommenden Selbstbestimmungsgesetzes betrachtet.

    Denn hier könnte der Mann dann einfach seinen Namen und Personenstand auf Frau ändern und die Uni müßte ihn dann als "Gleichstellungsbeauftrage" einstellen bzw. er könnte erfolgreich gegen die Uni klagen.


    Hier der Link zum Artikel: https://www.emma.de/artikel/tr…-jetzt-gescheitert-340265

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